Jahresbericht 2023
Lesen Sie hier den Bericht des Stiftungsrates über die Tätigkeit der Stiftung im Jahr 2023.
Über die Stiftung
Die Stiftung will beitragen, dass Menschen im Alter oder bei gleichzeitigem Bestehen von mehreren Krankheiten eine ganzheitliche Betreuung und Begleitung sichergestellt wird. Dabei steht die Erhaltung der in der konkreten Situation bestmöglichen Lebensqualität im Zentrum. Falls die betroffene Person dies wünscht und die erforderlichen Voraussetzungen es zulassen, soll sie in der vertrauten Umgebung verbleiben können und dort optimal betreut werden – auch ganz am Lebensende.
Anspruch auf Leistungen der Stiftung haben Personen, deren finanzielle Verhältnisse es nicht erlauben, entsprechende Kosten selber tragen zu können.
Dem Stiftungsrat gehören folgende Personen an:
Christoph Roduner, Rheinfelden (Präsident)
Regine Leutwyler, Gipf-Oberfrick
Paul Oechslin, Rheinfelden
Brigitte Rüedin, Rheinfelden
Dr. med. Hagen Scheerle, Zeiningen
Die Stiftung untersteht der Aufsicht der BVSA BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau in Aarau. Revisionsstelle der Stiftung ist ab dem Jahr 2024 die BDO AG in Basel.
Die Stiftung wurde 2012 von der in Rheinfelden wohnhaft gewesenen Frau Marianne von Schulthess-Schweizer mit viel Weitsicht begründet und alimentiert.
Bei der Konkretisierung der Stiftungsidee wurde sie beraten von Herrn Dr. Peter Fischer, u.a. Spezialarzt für Geriatrie FMH und für Palliativmedizin. Er hat massgeblich am operativen Aufbau der Stiftung mitgearbeitet und den Stiftungsrat in den ersten Jahren präsidiert.
Unsere Leistungen
Telefonische Kontaktnahme mit der Stiftung zur grundsätzlichen Klärung der Voraussetzungen auf Leistungen. Anlässlich dieses Telefongesprächs wird das weitere Vorgehen skizziert. Wenn die Zeit drängt, kann der Stiftungsrat nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen in der Regel sehr kurzfristig über Gesuche entscheiden.
- Übernahme der von der Krankenversicherung nicht übernommenen Kostenanteile bei einem Aufenthalt von Patient*innen aus dem Fricktal im Hospiz in Brugg. Zwischen der Stiftung und dem Hospiz Brugg besteht eine entsprechende Regelung, ohne dass die betroffenen Menschen und ihr Umfeld in der schwierigen Situation des Abschiednehmens zusätzlich belastet werden mit bürokratischen Hürden und Unsicherheiten finanzieller Natur.
- Kostenübernahme zusätzlicher physiotherapeutischer Leistungen, welche vom Krankenversicherer nicht finanziert werden, die aber regelmässig erforderlich sind für die Fortführung einer autonomen Wohnsituation.
- Finanzierung von Entlastungsdiensten des SRK zur Entlastung von pflegenden Angehörigen.
- Psychologische Begleitung nach Diagnose einer unheilbaren, extrem rasch voranschreitenden Erkrankung.
- Unterstützung der von „Hospiz Aargau“ angestrebten operativen und strategischen Weiterentwicklung mit dem Ziel eines flächendeckenden ambulanten Angebots auf hohem Qualitätsniveau mit gleichzeitig optimaler Zusammenarbeit mit anderen involvierten Leistungserbringern.
Ihre Unterstützung
Ihre Spenden werden vollumfänglich für die Stiftungsleistungen verwendet. Die administrativen Kosten der Stiftung sind gering, u.a. auch weil die Mitglieder des Stiftungsrates ehrenamtlich tätig sind.
Kontoverbindung:
CREDIT SUISSE (Schweiz) AG
4310 Rheinfelden
IBAN: CH23 0483 5153 5772 8100 0